die Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/24 findet am 30.08.23 von 9-12 Uhr und 14:30-17:30 Uhr In der Grundschule Kirkel Saal Nr.2 statt.
L.Avarello Schulbuchkoordinator
Kontodaten zur Überweisung der Entgeltlichen Schulbuchausleihe.
Gemeinde Kirkel
IBAN: DE69594500101010166393
Verwendungszweck: HHST. 21030102.44191 Leihentg.
Noch Verwendungszweck: Name Kind:
Überweisungsbetrag: 65 Euro
Liebe Eltern,
die saarländischen Schulen bieten den Eltern und volljährigen Schüler/-innen seit dem Schuljahr 2009/10 an, Schulbücher gegen Entgelt auszuleihen. Dieses System der entgeltlichen
Schulbuchausleihe entlastet die Eltern finanziell und versorgt die Schüler/-innen mit den erforderlichen Schulbüchern. Damit die Teilnahme an der Schulbuchausleihe problemlos erfolgen kann, teile
ich Ihnen hierzu folgende wichtige
Informationen mit:
Wer kann an der Ausleihe teilnehmen?
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können – unabhängig vom Wohnort – teilnehmen. Wer an der
Ausleihe nicht teilnimmt, muss alle Schulbücher selbst beschaffen.
Wie kann man sich anmelden/abmelden?
Mit dem vom Schulträger ausgehändigten Anmeldeformular erfolgt eine einmalige Anmeldung für die komplette Dauer des Besuchs der jeweiligen Schule beziehungsweise Schulform (BBZ) mit der
Möglichkeit der jährlichen Abmeldung. Im Rahmen der Anmeldung erhalten Sie Informationen dazu, bis wann
und wie das Leihentgelt zu zahlen ist.
Eine Abmeldung vom Schulbuchausleihsystem kann bis zum 30. April jedes Jahres für das folgende
Schuljahr erfolgen. Hierzu ist das vom Schulträger bereitgestellte Abmeldeformular zu nutzen, das Sie in der Schule oder bei der zuständigen Stelle im Rathaus erhalten können.
Anmelde- und Abmeldeformular stehen auch auf dem Bildungsserver zum Download bereit.
Welche Bücher werden ausgeliehen?
Wer zum ersten Mal an der Ausleihe teilnimmt, erhält alle Bücher, die für das neue Schuljahr benötigt werden.
Wer im laufenden Schuljahr bereits an der Ausleihe teilnimmt und auch im nächsten Schuljahr weiterhin teilnehmen wird, kann über die Sommerferien diejenigen Bücher behalten, mit denen im nächsten
Schuljahr weitergearbeitet wird. Zusätzlich erhält er/sie zu Beginn des neuen Schuljahres ein "Paket", das diejenigen
Bücher enthält, die darüber hinaus für das neue Schuljahr benötigt werden. Hierzu gehören auch die Arbeitshefte und die so genannten Pflichtlektüren, d.h. die für das jeweilige Schuljahr
verpflichtend
vorgegebenen Lektüren. Lektüren, die nicht in der Schulbuchliste erscheinen, sind von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise ihren Eltern selbst zu beschaffen.
Die Ausleihe erfolgt nur im Paket, einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.
Wer im nächsten Schuljahr nicht mehr an der Schulbuchausleihe teilnehmen wird, muss alle ausgeliehenen Bücher außer Arbeitsheften und Pflichtlektüren zurückgeben.
Darf man die ausgeliehenen Bücher bearbeiten?
Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
Was kostet die Teilnahme an der Schulbuchausleihe?
Seit dem Schuljahr 2010/11 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgelt festgelegt. An jedem Berufsbildungszentrum gibt es für jede Schulform ein eigenes Leihentgelt.
Die Höhe des Leihentgelts hängt davon ab, welche Bücher an der jeweiligen Schule angeschafft werden.
Der Betrag wird Ihnen vom Schulträger im Rahmen der Übermittlung von Informationen zur Zahlung des Leihentgeltes sowie zum weiteren Ablauf der Schulbuchausleihe mitgeteilt.
Das Leihentgelt ist bis zu der vom Schulträger genannten Frist zu zahlen, damit die Lernmaterialien den
Teilnehmern/-innen bis zum Ende der ersten Schulwoche ausgehändigt werden können.
Wer wird vom Leihentgelt freigestellt?
Das Land übernimmt das Leihentgelt für Schüler/-innen,
– die in Heimen (SGB VIII/SGB XII) oder in Familienpflege (SGB VIII) untergebracht sind,
– die Waisenrente oder Waisengeld erhalten,
– die zur Bedarfsgemeinschaft von Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) oder von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten oder Vierten
Kapitel des SGB XII gehören,
– die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind,
– die im Haushalt von Empfängerinnen/Empfängern des Kinderzuschlags (§ 6 a des Bundeskinder-geldgesetzes) leben,
– die zum Haushalt von Wohngeldempfängern/-empfängerinnen gehören.
Schüler/innen der Förderschulen und Schüler/innen der Regelschulen, für die das Vorliegen der Voraus-setzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung - AVVsU - durch das Ministerium für
Bildung und Kultur als Schulaufsichtsbehörde anerkannt wurde, können ebenfalls kostenlos ausleihen.
Wie funktioniert die Freistellung vom Leihentgelt?
Den „Antrag zur Freistellung vom Leihentgelt“ erhalten die Schüler/-innen von ihrer Schule. Um an dieser Ausleihe unentgeltlich teilzunehmen, sollte der Antrag möglichst frühzeitig beim
zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden (Einzelheiten hierzu sind im Antrag zur Freistellung enthalten).
Für Schüler/-innen der Förderschulen und Schüler/-innen der Regelschulen, für die das Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung durch die Schulaufsichtsbehörde
aner-kannt wurde, ist ein Antrag auf Freistellung vom Leihentgelt nicht erforderlich.
Welche Verpflichtungen bestehen?
– Wer die Schulbücher ausleihen will, muss sich rechtzeitig dazu anmelden und auch rechtzeitig das Leihentgelt bezahlen oder die Freistellung vom Leihentgelt beim Amt für Ausbildungsförderung
bean-tragen.
– Wer von der Zahlung des Leihentgelts freigestellt ist, muss die Bescheinigung, die er vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten hat, umgehend im Sekretariat der Schule oder bei der zuständigen
Stelle im Rathaus vorlegen.
– Unmittelbar nach der Aushändigung sind die geliehenen Schulbücher zu überprüfen. Beschädigun-gen müssen sofort gemeldet werden.
– Ausgeliehene Bücher (außer Arbeitshefte und Lektüren) müssen mit einem Schutzumschlag einge-bunden werden, der sich leicht und ohne die Bücher zu beschädigen entfernen lässt.
– Alle Teilnehmer/-innen an der Ausleihe müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden.
– Ausgeliehene Bücher müssen zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule in angemesse-nem Zustand zurückgegeben werden.
– Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie beschädigt, sodass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Schadensersatz verpflichtet.
Wenn Sie noch Fragen haben, …
… wenden Sie sich bitte an die Lehrer/-innen oder die Schulbuchkoordinatorin/den Schulbuchkoordinator Ihrer Schule. Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
www.saarland.de/leihenundlernensaar.htm.
Zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe lade ich Sie ein und den Schülerinnen und Schülern wünsche ich eine gute und erfolgreiche Schulzeit.
Ihr
Christine Streichert-Clivot