Schulbuchausleihe an der Grundschule Kirkel-Neuhäusel


 

Sehr geehrte Eltern,

 

die Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2026/27 findet am 05.08.26 von 9-12 Uhr und 14:00-17:30 Uhr im alten Rathaus in Kirkel, Goethestraße 9, Eingang Friedhofstraße statt.

 

L.Avarello Schulbuchkoordinator

 

 


Aktuelle Formulare zur Schulbuchausleihe


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Informationsschreiben für die Erziehungsberechtigten
LSMS_Informationsschreiben Erziehungsber
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Anmeldung zur Schulbuchausleihe
260417_GS_Anmeldung_Mehrbedarf_§_21_Abs.
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Hinweise zur Freistellung Leihentgelt
SF Hinweise Freistellung Leihentgelt_Tei
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Antrag zur Freistellung vom Leihentgelt
SF Antrag Freistellung Leihentgelt_Teiln
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Anmeldung eines Mehrbedarfes
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Liebe Eltern,

die saarländischen Schulen bieten den Eltern und volljährigen Schüler/-innen seit dem Schuljahr 2009/10 an, Schulbücher gegen Entgelt auszuleihen. Dieses System der entgeltlichen Schulbuchausleihe entlastet die Eltern finanziell und versorgt die Schüler/-innen mit den erforderlichen Schulbüchern. Damit die Teilnahme an der Schulbuchausleihe problemlos erfolgen kann, teile ich Ihnen hierzu folgende wichtige Informationen mit:


Wer kann an der Ausleihe teilnehmen?


Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Alle Schüler/-innen an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können – unabhängig vom Wohnort – teilnehmen. Wer an der Ausleihe nicht teilnimmt, muss alle Schulbücher selbst beschaffen.


Wie kann man sich anmelden/abmelden?


Mit dem vom Schulträger ausgehändigten Anmeldeformular erfolgt eine einmalige Anmeldung für die komplette Dauer des Besuchs der jeweiligen Schule beziehungsweise Schulform (BBZ) mit der Möglichkeit der jährlichen Abmeldung. Im Rahmen der Anmeldung erhalten Sie Informationen dazu, bis wann
und wie das Leihentgelt zu zahlen ist.
Eine Abmeldung vom Schulbuchausleihsystem kann bis zum 30. April jedes Jahres für das folgende
Schuljahr erfolgen. Hierzu ist das vom Schulträger bereitgestellte Abmeldeformular zu nutzen, das Sie in der Schule oder bei der zuständigen Stelle im Rathaus erhalten können.
Anmelde- und Abmeldeformular stehen auch auf dem Bildungsserver zum Download bereit.


Welche Bücher werden ausgeliehen?


Wer zum ersten Mal an der Ausleihe teilnimmt, erhält alle Bücher, die für das neue Schuljahr benötigt werden.
Wer im laufenden Schuljahr bereits an der Ausleihe teilnimmt und auch im nächsten Schuljahr weiterhin teilnehmen wird, kann über die Sommerferien diejenigen Bücher behalten, mit denen im nächsten Schuljahr weitergearbeitet wird. Zusätzlich erhält er/sie zu Beginn des neuen Schuljahres ein "Paket", das diejenigen
Bücher enthält, die darüber hinaus für das neue Schuljahr benötigt werden. Hierzu gehören auch die Arbeitshefte und die so genannten Pflichtlektüren, d.h. die für das jeweilige Schuljahr verpflichtend
vorgegebenen Lektüren. Lektüren, die nicht in der Schulbuchliste erscheinen, sind von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise ihren Eltern selbst zu beschaffen.
Die Ausleihe erfolgt nur im Paket, einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.
Wer im nächsten Schuljahr nicht mehr an der Schulbuchausleihe teilnehmen wird, muss alle ausgeliehenen Bücher außer Arbeitsheften und Pflichtlektüren zurückgeben.


Darf man die ausgeliehenen Bücher bearbeiten?


Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.


Was kostet die Teilnahme an der Schulbuchausleihe?


Seit dem Schuljahr 2010/11 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgelt festgelegt. An jedem Berufsbildungszentrum gibt es für jede Schulform ein eigenes Leihentgelt.
Die Höhe des Leihentgelts hängt davon ab, welche Bücher an der jeweiligen Schule angeschafft werden.
Der Betrag wird Ihnen vom Schulträger im Rahmen der Übermittlung von Informationen zur Zahlung des Leihentgeltes sowie zum weiteren Ablauf der Schulbuchausleihe mitgeteilt.
Das Leihentgelt ist bis zu der vom Schulträger genannten Frist zu zahlen, damit die Lernmaterialien den
Teilnehmern/-innen bis zum Ende der ersten Schulwoche ausgehändigt werden können.


Wer wird vom Leihentgelt freigestellt?


Das Land übernimmt das Leihentgelt für Schüler/-innen,
– die in Heimen (SGB VIII/SGB XII) oder in Familienpflege (SGB VIII) 

   untergebracht sind,
– die Waisenrente oder Waisengeld erhalten,
– die zur Bedarfsgemeinschaft von Bezieher/-innen von

   Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) oder von laufenden

   Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten

   oder Vierten Kapitel des SGB XII gehören,
– die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem

   Asylbewerberleistungsgesetz sind,
– die im Haushalt von Empfängerinnen/Empfängern des

   Kinderzuschlags (§ 6 a des Bundeskinder-geldgesetzes) leben,
– die zum Haushalt von Wohngeldempfängern/-empfängerinnen

   gehören.
Schüler/innen der Förderschulen und Schüler/innen der Regelschulen, für die das Vorliegen der Voraus-setzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung - AVVsU - durch das Ministerium für Bildung und Kultur als Schulaufsichtsbehörde anerkannt wurde, können ebenfalls kostenlos ausleihen.


Wie funktioniert die Freistellung vom Leihentgelt?


Den „Antrag zur Freistellung vom Leihentgelt“ erhalten die Schüler/-innen von ihrer Schule. Sie finden ihn auch auf der Homepage im oberen Teil.


Welche Verpflichtungen bestehen?


– Wer die Schulbücher ausleihen will, muss sich rechtzeitig dazu

   anmelden und auch rechtzeitig das Leihentgelt bezahlen oder die

   Freistellung vom Leihentgelt beim Amt für Ausbildungsförderung

   beantragen.
– Wer von der Zahlung des Leihentgelts freigestellt ist, muss die

   Bescheinigung, die er vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten

   hat, umgehend im Sekretariat der Schule oder bei der zuständigen

   Stelle im Rathaus vorlegen.
– Unmittelbar nach der Aushändigung sind die geliehenen

   Schulbücher zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort

   gemeldet werden.
– Ausgeliehene Bücher (außer Arbeitshefte und Lektüren) müssen mit

   einem Schutzumschlag eingebunden werden, der sich leicht und

   ohne die Bücher zu beschädigen entfernen lässt.
– Alle Teilnehmer/-innen an der Ausleihe müssen darauf achten, dass

   die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden.
– Ausgeliehene Bücher müssen zum Schuljahresende oder beim

   Verlassen der Schule in angemessenem Zustand zurückgegeben

   werden.
– Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie

   beschädigt, sodass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die

   Erziehungsberechtigten zum Schadensersatz verpflichtet.


Wenn Sie noch Fragen haben, …
… wenden Sie sich bitte an die Lehrer/-innen oder die Schulbuchkoordinatorin/den Schulbuchkoordinator Ihrer Schule. Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
www.saarland.de/leihenundlernensaar.htm.